Wer sein Kind mit einer Behinderung in Brandenburg an einer Regelschule einschulen lassen möchte, muss bislang für die Zeit nach Schulschluss am Nachmittag eine individuelle Lösung für das Kind finden, da das Land Brandenburg für eine Assistenz der Kinder im Hort keine Kostenübernahme vorsieht. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Kinder, für die ein Bedarf an Assistenz für den Vormittag klar festgestellt wurde, am Nachmittag im Hort plötzlich ohne Assistenz auskommen sollen. Welche zusätzliche Belastung bedeutet das für das Hort-Personal? Das pädagogische Personal der Schulhorte wehrt sich zu Recht dagegen, Kinder mit besonderem Bedarf ohne zusätzliche fachliche Qualifizierung und ohne zusätzliche personelle Mittel aufzunehmen.
Übrigens: Würden die Kinder an einer Förderschule beschult werden, wäre eine Assistenz bzw. die fachlich qualifizierte Betreuung am Nachmittag von Vornherein gegeben.
Eltern können zwar bei der Eingliederungshilfe (Sozialamt) einen Antrag auf Assistenz stellen für die Zeit, die ihr Kind im Hort verbringt. Die Kosten werden bislang jedoch nur übernommen, wenn das familiäre Einkommen und Vermögen die im SGB XII üblichen Vermögens- und Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Insbesondere Geringverdienende und Alleinerziehende trifft diese Regelung hart.
Völlig unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern sollen nach der von Deutschland ratifizierten Behindertenkonvention Kinder mit besonderem Bedarf vorrangig inklusiv beschult werden. Wenn jedoch die Möglichkeit einer Assistenz am Nachmittag im Hort nicht gegeben ist, werden Eltern zwangsläufig auf die Beschulung an Förderschulen zurückgeworfen.
Die Erfahrung zeigt: Falls es bei der individuellen familiären Konstellation möglich ist, werden seit Jahren von engagierten Eltern immer wieder individuelle Lösungen gefunden. Häufig beinhalten die aber, dass die Kinder noch vor Beginn der Hortbetreuung abgeholt werden. Da in Brandenburg üblicherweise aber fast alle Kinder den Hort besuchen, schließt dieses Prozedere Kinder mit besonderem Bedarf vom Lernen in der Gruppe aus. Dies ist nicht im Sinne des Inklusionsgedankens und der Behindertenkonvention ganz zu Schweigen von der finanziellen und emotionalen Belastung, die diese individuellen „Lösungen“ für die Familien der Kinder bedeutet (die in der Regel sowieso besonders wenige Freiräume zur Verfügung haben).
Die Kinder unserer Familiengruppe, die in Berlin zur Schule gehen, haben auch am Nachmittag im Hort (bei Bedarf) qualifiziertes Fachpersonal zur Seite, ohne finanzielle Elternbeteiligung! Diese Möglichkeit muss auch in Brandenburg geschaffen werden! In Brandenburg wird derzeit sehr für schulische Inklusion geworben. Doch Inklusion in der Schule kann nur funktionieren, wenn auch die Nachmittagsbetreuung geregelt wird und die Schulhorte, die Kinder mit besonderem Bedarf aufnehmen, mit mehr und mit entsprechend geschultem Personal ausgestattet werden.
Wir, die Mitglieder der Familiengruppe Leben mit Down-Syndrom, setzen uns dafür ein, dass es bald eine am BEDARF, nicht am elterlichen Einkommen orientierte, verlässlich installierte Assistenz für ALLE Kinder mit besonderem Bedarf in den Schulhorten der Brandenburger Schulen gibt.
Wir hoffen, wir können die politisch Verantwortlichen zu raschem Handeln motivieren.